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Aktuelles

Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019
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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.

Mehr dazu hier im internen Bereich.

Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49

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Verbandsgespräch Regionalgruppe Chemnitz

Datum und Uhrzeit
08.11.2018 (17:00 Uhr)
Ende
08.11.2018 (20:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Unter dem Motto "Zukunft verstehen, das heißt Zukunft gestalten!" lädt der Leiter der Regionalgruppe Chemnitz Geschäftsführer/innen und Entscheider/innen der Mitgliedsunternehmen in die Erlebniswerkstätten Musikinstrumentenbau nach Markneukirchen zu einem konstruktiven Dialog zur Zukunftsgestaltung des VSBI ein.

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